Coworking Monatspass (Coburg) Geschäftsbedingungen und Konditionen

Nutzungsordnung des Coworking Space

1. Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, die Räume, Anlagen, Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäß zu benutzen und pfleglich zu behandeln.

2. Die Nutzung der Räume ist nur für den vereinbarten Zweck gestattet.

3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume und ihre Einrichtungen vor Nutzung auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zu prüfen. Festgestellte Schäden oder Mängel hat er unverzüglich den Verantwortlichen der Zukunft.Coburg.Digital GmbH zu melden.

4. Das Aufstellen eigener Geräte und Anlagen (ausgenommen sind Notebooks) in den genutzten Räumen bedarf der vorherigen Zustimmung der Zukunft.Coburg.Digital GmbH.

5. Der Nutzer, der als letzter die Räume verlässt, hat Sorge dafür zu tragen, dass

• alle elektrischen Geräte (Spülmaschine, Lampen etc.) abgeschaltet sind.

• alle Fenster verschlossen sind.

• die Eingangstüre im EG geschlossen ist.

6. An den Schreibtischen im Coworkingspace arbeiten häufig wechselnde Nutzer. Deshalb ist der Arbeitsplatz in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen.

7. Der Küchenbereich, eventuell gebuchte Besprechungsräume, Break-Out-Rooms und die WCs sind sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen für private Gegenstände und sind ebenfalls sauber zu hinterlassen.

8. Die Getränke im Kühlschrank werden entgeltlich zu einem fairen Preis angeboten. Bei Entnahme ist dies auf der Getränkeliste zu vermerken. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich oder am Nutzungsende und wird in COBOT und per Mail bereitgestellt.

9. Die Kühlschränke sind nur für die vorübergehende Aufbewahrung von Lebensmitteln für den kurzfristigen Bedarf vorgesehen und nicht als Vorratslager zu benutzen.

10. Für Abfall stehen in der Küche entsprechende Behälter bereit, in die sortenrein Papier, Verpackungen, Glas und Restmüll getrennt entsorgt werden. Die Papierkörbe in den Räumen sind ausschließlich für Papier/Pappe zu verwenden.

11. Es ist darauf zu achten, dass Gespräche in rücksichtsvoller Lautstärke geführt werden.

12. Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer des Coworking Spaces nicht zu stören. Für längere Telefonate ist unter Rücksichtnahme auf konzentriertes Arbeiten die Coworking-Area zu verlassen bzw. in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten auszuweichen. Für länger dauernde Gespräche stehen auch unsere Break-Out-Rooms und Telefonnischen zur Verfügung.

13. Der Grundsatz unseres Miteinanders ist Vertrauen. Das gilt sowohl für unser Fair-use-Prinzip als auch untereinander. Daher wird auch selbstverständlich niemals in Arbeitsmaterialien von anderen Nutzern ohne Nachfrage beim Eigentümer Einsicht genommen.

14. Die Eingangstür ist außerhalb der Öffnungszeiten geschlossen zu halten. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu beachten. Nutzer ohne gültiges Ticket und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze besetzen und in Anspruch nehmen.

15. Betriebsfremde Personen bzw. Gäste sind außerhalb der Öffnungszeiten ausschließlich in Absprache mit dem Team von Zukunft.Coburg.Digital zu empfangen, die Gäste müssen sich beim Team von Zukunft.Coburg.Digital anmelden.

16. Die Besprechungsräume können über unser Online-Portal COBOT entgeltlich gebucht werden. Vorhandene Moderationsmittel und -medien können kostenlos genutzt werden. Sind diese aufgebraucht bzw. fehlerhaft, ist das Team von Zukunft.Coburg.Digital zu informieren. Nach der Nutzung des Besprechungsraums sind Ordnung und Sauberkeit wiederherzustellen.

17. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchmöglichkeiten bestehen im Außenbereich. Der zur Verfügung gestellte Aschenbecher ist für Zigarettenreste zu nutzen.

18. Zukunft.Coburg.Digital behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen, gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Geländes zu verweisen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen. Untersagt sind insbesondere folgende Tätigkeiten:

• Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam oder sonstiger Arten von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

• Bereitstellung, Download oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, das Mitglied ist Rechteinhaber oder besitzt die Nutzungs- und Verwertungsrechte;

• Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

• unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mitgliedern, insbesondere deren E-Mailadressen, ohne deren Zustimmung; Angaben von falschen Identitätsdaten;

• Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, volksverhetzenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten oder sonstige Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coworking der Zukunft.Coburg.Digital GmbH, Schlachthofstraße 1, 96450 Coburg, Amtsgericht Coburg, HRB 5904

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Zukunft.Coburg.Digital GmbH, nachfolgend Zukunft.Coburg.Digital genannt, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern im Rahmen der Coworking-Leistungen erbringt. Zukunft.Coburg.Digital ist eine Projektgesellschaft mit dem Ziel Innovationen, insbesondere die Digitalisierung, in Unternehmen, Startups und Gesellschaft zu fördern. Zu diesem Zweck schließt Zukunft.Coburg.Digital Verträge mit ausgewählten Personen und Unternehmen, die den Nutzern Zugang zu zum Netzwerk der Zukunft.Coburg.Digital gewähren. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, nachfolgend auch Coworker oder Nutzer genannt, finden keine Anwendung. Zukunft.Coburg.Digital widerspricht einer Anwendung von AGB des Vertragspartners ausdrücklich.

(2) Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Studierende, Freiberufler sowie Vertreter von regionalen sowie überregionalen Unternehmen, Startups und Institutionen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG, LAUFZEITEN

(1) Zukunft.Coburg.Digital schließt mit seinen Nutzern einen Nutzungsvertrag zu den hier niedergeschriebenen Bedingungen ab.

(2) Gegenstand der Nutzung ist zum einen der direkte Zugang zum Unternehmens- und Digitalisierungsnetzwerk der Initiative Zukunft.Coburg.Digital in- und außerhalb des Coworking-Space inklusive aller Kooperations- und Innovationspotentiale. Zum anderen ist die Bereitstellung eines Coworking-Arbeitsplatzes inklusive eines performanten Internetzugangs, Schließfächer je nach Verfügbarkeit, die Nutzung von Büroinfrastruktur, Kaffee und Wasser im üblichen Umfang, im Rahmen eines abgeschlossenen „Zukunft.Coburg.Digital Coworking-Vertrags“ inbegriffen.

(3) Sämtliche Leistungen können erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages in Anspruch genommen werden.

(4) Werden an die Nutzer gerichtete zusätzliche Leistungen von Dritten erbracht, ist Anbieter dieser Leistungen ausschließlich der Dritte. Dies gilt auch dann, wenn die Buchung und/oder die Abrechnung der zusätzlichen Leistung über Zukunft.Coburg.Digital erfolgt. Zukunft.Coburg.Digital haftet gegenüber dem Nutzer nicht für Pflichtverletzungen oder sonstige schadensbegründende Handlungen des Dritten.

§3 ENTGELTE; ZAHLUNGEN & ABONNEMENTS

(1) Die Nutzer sind zur Zahlung einer Nutzungsgebühr verpflichtet, die sich nach dem gewählten Tarif richtet.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

• Tagesticket (auch als 10er Ticket zum ermäßigtem Preis buchbar)

Berechtigt den Nutzer zur Nutzung an 1 (einem) Kalendertag des Monats. Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Zukunft.Coburg.Digital Coworking-Vertrags. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Die Bereitstellung von Arbeitsplätzen kann in Ausnahmefällen bei besonders hoher Belegung nicht garantiert werden. Kontaktieren Sie bitte unser Personal vor Ort, das sich um die Schaffung weiterer Plätze bemühen wird.

• Monatsticket (Abonnement)

a) Berechtigt den Nutzer zur Nutzung an jedem Tag des entsprechenden Nutzungsmonats. Die Nutzungsdauer beträgt je nach Kalendermonat zwischen 28 und 31 Tagen. Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Zukunft.Coburg.Digital Coworking-Vertrags. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Die Bereitstellung von Arbeitsplätzen kann in Ausnahmefällen bei besonders hoher Belegung nicht garantiert werden. Kontaktieren Sie bitte unser Personal vor Ort, das sich um die Schaffung weiterer Plätze bemühen wird.

b) Die monatliche Nutzungsgebühr wird je nach Zahlungsart entweder am Anfang oder am Ende der kostenpflichtigen Mitgliedschaft entsprechend von Ihrer Zahlungsart abgebucht.

c) Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften („Unternehmen“) können im Rahmen von Unternehmensrahmenvereinbarungen Nutzungsverträge für ausgewählte Personen dergestalt erwerben, dass sie bestimmte Personen benennen, die die Leistungen nutzen sollen. Für diese Personen bedarf es keines weiteren Bewerbungsverfahrens. Die Annahme dieser AGB durch den Vertragsschluss mit dem Unternehmen gelten gleichermaßen für die vom Unternehmen genannten Personen. Das Unternehmen verpflichtet sich die ausgewählten Personen über den Inhalt dieser AGB sowie der Datenschutzbestimmungen aufzuklären.

d) Das Abonnement beginnt an dem Tag, an dem die Mitgliedschaft des Nutzers in der Buchungssoftware COBOT bestätigt wurde. Die Laufzeit des Zukunft.Coburg.Digital Coworking-Vertrags beträgt 1 Monat und verlängert sich, sofern sie nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird, automatisch um einen weiteren Monat.

Aktuelle Preise und Details zu den Leistungen sind auf der Zukunft.Coburg.Digital Webseite sowie in der Buchungssoftware COBOT einzusehen.

§ 4 ZUGANGSBEDINGUNGEN

Der Zutritt zu den beiden Coworking-Spaces in Coburg und Rödental ist für die Nutzer mit einer aktiven Mitgliedschaft im Rahmen der Buchungsverträge 24 Stunden am Tag von Mo.- So. möglich. Notwendige Abweichungen, z.B. zum Erhalt der Mietsache oder bei Bedarf des Vermieters für Nutzen zu Veranstaltungszwecken, werden den Nutzern über COBOT (Veranstaltungsseite) oder über Slack kommuniziert.

§ 5 ANMELDUNG/REGISTRIERUNG DER NUTZER

Für die Registrierung und vor der erstmaligen Nutzung müssen sich Nutzer auf unsere Buchungssoftware COBOT registrieren und ihre Kontakt- sowie Zahlungsdaten hinterlegen. Zusätzlich kann außerdem die dazugehörige Schließsystem-App installiert werden, mit der die Nutzer auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Zugang zum Gebäude erhalten. Zukunft.Coburg.Digital behält sich vor, eine Abschrift der Daten eines gültigen Lichtbild- Ausweises des Coworker zur Dokumentation zu machen; im Fall ausländischer Dokumente kann auch eine Kopie gefertigt werden.

§ 6 VERTRAGSSCHLUSS

Die Nutzung wird durch die Buchung des jeweiligen Tarifs in COBOT geschlossen. Eine Unterschrift ist dazu nicht notwendig.

§ 7 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

(1) Der Abschluss des Zukunft.Coburg.Digital Coworking-Vertrages berechtigt den Nutzer zur Nutzung eines Arbeitsplatzes des Zukunft.Coburg.Digital Coworkingspace an beiden Standorten, sowie den allgemeinen Gemeinschaftsflächen, der frei zugänglichen Besprechungsräume, sowie der Küchen, Aufenthaltsräume und der Toiletten.

(2) Ein Arbeitsplatz besteht aus Stuhl, anteiliger Tischfläche an Großtischen bzw. einem einzelnen Schreibtisch oder einem ähnlich gestalteten Arbeitsbereich mit ausreichender Arbeitsfläche sowie dem Zugriff auf das allgemeine W-LAN und den Gemeinschaftsdrucker. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen festen Platz. Ausnahmen können nach Absprache mit Zukunft.Coburg.Digital gewährt werden. Der Gemeinschaftsdrucker darf zum Ausdruck von Dokumenten für den eigenen, geschäftlichen Bedarf genutzt werden. Zukunft.Coburg.Digital behält sich vor, den Zugriff bei übermäßiger Nutzung zu beschränken.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Zukunft.Coburg.Digital seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zur Verfügung zu stellen, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

(4) Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworkingspace oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste dürfen lediglich in den Gemeinflächen empfangen werden oder müssen einen eigenen personifizierten Gästepass erwerben.

(5) Zukunft.Coburg.Digital darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzern, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern.

(6) Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.

(7) Der Nutzer hat bei Belegung seines Arbeitsplatzes diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vor Beginn seiner Arbeit im Coworkingspace an einen Ansprechpartner des Zukunft.Coburg.Digital Teams zu melden.

§ 8 VERHALTENSREGELN

(1) Zukunft.Coburg.Digital ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für den Coworkingspace sowie Nutzungsordnungen für Veranstaltungen aufzustellen. Haus- und Nutzungsordnungen enthalten insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Coworkingspace und zur Wahrung der Rechte anderer Nutzer. Die jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen werden auf der Website von Zukunft.Coburg.Digital bekannt gegeben. Gäste des Mitglieds dürfen sich nur im Rahmen der Gästeordnung der Zukunft.Coburg.Digital aufhalten, die Bestandteil der Hausordnung ist.

(2) Das Mitglied befolgt in den Räumlichkeiten von Zukunft.Coburg.Digital sowie während der Veranstaltungen die jeweils aktuelle Hausordnung bzw. aktuellen Nutzungsordnungen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Coworkingspaces, Veranstaltungen der Zukunft.Coburg.Digital oder sonstiger Leistungen der Zukunft.Coburg.Digital oder Dritter, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung oder Nutzungsordnungen notwendig ist, dem Nutzer Weisungen zu erteilen. Die Nutzer folgen den Anweisungen des jeweils für die Räumlichkeiten oder Veranstaltungen zuständigen Personals der Zukunft.Coburg.Digital.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Zukunft.Coburg.Digital wird strafbare Handlungen umgehend zur Anzeige bringen.

(4) Die Zukunft.Coburg.Digital behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen, gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Geländes zu verweisen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen.

(5) Alle weiteren Verhaltensregeln sind in der jeweils gültigen Haus- bzw. Nutzungsordnung festgelegt.

§ 9 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

(1) Alle Preise von Zukunft.Coburg.Digital sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.

(2) Der Nutzer ermächtigt Zukunft.Coburg.Digital zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift in COBOT. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zahlung über Pay-Pal oder Rechnungsstellung zu leisten.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Zukunft.Coburg.Digital infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.

(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, hat er Zukunft.Coburg.Digital Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(5) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung (wie unter § 7 Abs. 4) in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten. Entscheidet der Nutzer sich für einen anderen Tarif, wird der Differenzbetrag sofort fällig und über den bekannten Zahlungsweg beglichen.

(6) Zukunft.Coburg.Digital behält sich vor für überlassene Gegenstände wie Schlüssel/Zugangskarten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.

§ 10 DATENSCHUTZ

(1) Zukunft.Coburg.Digital wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz sowie der seit dem 25.05.2018 in Kraft getretenen DSGVO in der entsprechend gebotenen Weise beachten.

(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch Zukunft.Coburg.Digital, sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zukunft.Coburg.Digital verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und dies technisch möglich ist.

(4) Im Rahmen der Nutzung des WLANs wird durch das Firewallsystem aufgezeichnet, welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden nach 14 Tagen gelöscht.

(5) Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch die Firewall von Zukunft.Coburg.Digital gefiltert werden, wenn Zukunft.Coburg.Digital der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von Zukunft.Coburg.Digital oder seiner Kunden zu beeinträchtigten.

(6) Hinsichtlich der Erfassung von Daten, bei Nutzung der Webseite, ist auf die dort vorhandene Datenschutzerklärung zu verweisen.

(7) Die Räume von Zukunft.Coburg.Digital können in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht werden. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist gelöscht. Die Schließanlage von Zukunft.Coburg.Digital registriert, welcher Schlüssel wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient allein Sicherheitsgründen.

§ 11 KÜNDIGUNGEN

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

(2) Zukunft.Coburg.Digital kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft insbesondere nach § 8 verletzt.

(3) Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber Zukunft.Coburg.Digital für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

(4) Ein Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch nach Ablauf der Gültigkeit um einen weiteren Monat sofern es nicht zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gekündigt wird.

(5) Die Kündigung muss vom Nutzer über COBOT vorgenommen werden.

§ 12 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Der Nutzer haftet für alle durch ihn und seine Gäste verursachten Schäden.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der „Nutzungsbedingungen“ für die kostenfreie Nutzung des offenen W-LAN von Zukunft.Coburg.Digital.

(3) In allen Fällen, in denen Zukunft.Coburg.Digital aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Zukunft.Coburg.Digital nur, soweit den leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die Kardinalspflichten. Dies sind solche wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch bei einer Verletzung von Kardinalspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(4) Die Garantiehaftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.

(5) Eine Haftung für jegliche persönlichen Gegenstände in den Räumen des Coworkingspace von Zukunft.Coburg.Digital ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) Zukunft.Coburg.Digital übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Zukunft.Coburg.Digital, insbesondere unter Nutzung des W-LANs von Zukunft.Coburg.Digital, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße, egal ob gegenüber Zukunft.Coburg.Digital oder Dritten zu unterlassen. Sofern Zukunft.Coburg.Digital von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist Zukunft.Coburg.Digital berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer Zukunft.Coburg.Digital von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt Zukunft.Coburg.Digital die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Zukunft.Coburg.Digital von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 13 GWG-Klausel

Die Zukunft.Coburg.Digital GmbH und der Vertragspartner halten bei der Wahrnehmung ihrer Geschäfte die geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (einschließlich der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption) ein. Die Finanzmittel für diese Geschäftsbeziehung (Vertragspartner) sowie die Erlöse aus dieser Geschäftsbe-ziehung (IGZ Bamberg GmbH) wurden und werden weder direkt noch indirekt für Zwecke verwendet, die einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Finanzkriminalität darstellen würden.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist die Zukunft.Coburg.Digital GmbH verpflichtet, bei ihren Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigten (soweit vorhanden) zu bestimmen, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt. Definition "Politisch exponierte Person" (PEP):

Politisch exponiert ist eine Person, wenn sie entweder selbst ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, eu-ropäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied von ihr bzw. eine ihr bekann-termaßen nahestehende Personen diese Voraussetzung erfüllt.

Zu den politisch exponierten Personen gehören insbesondere:

- Staats- und Regierungschefs, (stellvertretende) Minister bzw. Staatssekretäre,

- Mitglieder der Europäischen Kommission,

- Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,

- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,

- Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden,

- Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken,

- Botschafter/in, Geschäftsträger/in sowie Verteidigungsatta-chés,

- Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen und

- Direktor/in, stellvertretende/r Direktor/in, Mitglieder des Lei-tungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäi-schen Organisation.

- Öffentliche Ämter unterhalb der internationalen, europäischen und nationalen Ebene (z. B. Bundesländer) kommen nur dann in Betracht, wenn deren politische Bedeutung mit ähnlichen Positio-nen auf nationaler Ebene vergleichbar ist (z. B. Ministerpräsi-dent/in als Mitglied des Bundesrates, nationale Vorsitzen-de/Parteivorstände von Parteien, die im Bundestag vertreten sind). Kommunale Funktionen/Ämter sind grundsätzlich nicht er-fasst.

Unmittelbare Familienmitglieder als PEP sind insbesondere:

- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,

- die Kinder und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,

- jedes Elternteil.

- Bekanntermaßen nahestehende Person ist eine Person, die gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen ist,

- alleiniger wirtschaftlich Berechtigter einer solchen Vereini-gung oder Rechtsgestaltung ist, deren Errichtung faktisch zugunsten einer politisch exponierten Person erfolgte oder

- zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält.

Zu den vorgenannten Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen gehören:

- juristische Personen des Privatrechts (z. B. Aktiengesellschaften, Gesellschaft mit beschränkter Haftung),

- eingetragene Personengesellschaften (z. B. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften),

- Trusts, nicht rechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist

- sowie Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.

In Kenntnis der Definition einer politisch exponierten Person erklärt der Vertragspartner Folgendes:

Weder ich noch etwaige wirtschaftlich Berechtigte der Gesellschaft sind politisch exponierte Personen, unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person oder ihr nahestehende Personen.

Sollte ich oder etwaige wirtschaftlich Berechtigte der Gesellschaft politisch exponierte Personen, unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person oder ihr nahestehende Personen sein, werde ich dies unverzüglich der Zukunft.Coburg.Digital GmbH schriftlich mitteilen.

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Gerichtsstand ist der Sitz der von Zukunft.Coburg.Digital in Coburg, soweit es sich beim Nutzer um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden.

Zukunft.Coburg.Digital GmbH

Coburg, 15.04.2024

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die ZUKUNFT.COBURG.DIGITAL diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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